Der Motorflugbetrieb darf an Werktagen frühestens ab 8.00 Uhr, an Sonntagen ab 10.00 Uhr, auf-genommen werden und muss vor 20.00 Uhr beendet sein. Während der offiziellen Sommerzeit ist der Flugbetrieb bis 21.00 Uhr erlaubt. Von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr ist Mittagszeit und es gilt Flugverbot.

An hohen kirchlichen Feiertagen besteht absolutes Modellflugverbot. Es betrifft dies: Ostersonntag, Bettag und Weihnachten. Karfreitag gilt als Sonntag.

Beim Betrieb sämtlicher Modelle auf dem Fluggelände der MFG Falknis gelten die Lärmvorschriften des Schweizerischen Modellflugverbandes. Jeder Pilot ist verpflichtet, sein Modell einer Lärmmessung zu unterziehen. Eine Lärmmessung erfolgt ohne jegliche Ankündigung auf dem Fluggelände und wird in jedem Fall vom Vorstand durchgeführt. Piloten, die sich dieser Lärmmessung widersetzen, werden sofort vom Platz verwiesen.

Modelle dürfen nicht unmittelbar gegen oder über die Zuschauer geflogen werden. Jegliches Hinterfliegen der Pistenachse in Richtung Zuschauer ist strengstens untersagt.

Beim Überfliegen des Grundstückes östlich der Piste (gegen Hauptstrasse) von der Panzersperre bis zum Südende des Platzes und auf einer Breite von 20 m ist eine minimale Höhe von 30 m einzuhalten.

Es dürfen mehrere Modelle gleichzeitig fliegen. Jeder Pilot hat sich vor dem Start mit den bereits fliegenden Piloten zu verständigen, und ggf. auf deren Interessen Rücksicht zu nehmen.

Piloten welche noch die Frequenzbereiche 27 MHz und 35 MHz benutzen müssen sich selbständig untereinander absprechen bevor sie ihre Steuerungen in Betrieb nehmen.

Jeder Pilot ist für die von ihm verursachten Schäden selber haftbar. Er ist verpflichtet, sich strikte an diese Vorschriften zu halten und die Ordnung auf diesem Fluggelände zu gewährleisten. Bei Nichteinhalten kann der Vorstand einen Platzverweis erteilen.

Jeder Pilot und jeder Gast der das Fluggelände der MFG Falknis benützt, muss einen gültigen Versicherungsausweis mit sich führen. Ohne diesen Ausweis ist jeglicher Flugbetrieb verboten.
Der Vorstand kann Kontrollen machen und betroffene Piloten vom Flugbetrieb ausschliessen.

Bei Veranstaltungen können die Punkte 1 und 4 nicht berücksichtigt werden. An diesen Tagen gelten besondere Vorschriften.

Es dürfen sich keine Zuschauer vor der Abschrankung befinden. Die MFG Falknis lehnt jede Haftung ab. Gruppenfremde Piloten dürfen nur in Begleitung von Clubmitglieder auf diesem Fluggelände fliegen. Letztere sind für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich.

Ein aktives Mitglied der MFG Falknis hat die Möglichkeit, pro Jahr oder Saison insgesamt drei Mal einen Gast einzuladen. Es muss während dessen gesamten Aufenthalts auf dem Flugplatz an-wesend sein. Ausserdem verpflichtet es sich, den Gast über die Platzvorschriften und Regeln der MFG Falknis genau zu informieren und jeden Flug zu überwachen. Es werden dem Gast keine Kosten auferlegt. Diese Regelung gilt nicht für provisorische Mitglieder.
13. März 2023