Das Vereinslokal und das Fluggelände der Modellfluggruppe Falknis stehen grundsätzlich jedem Clubmitglied zur Verfügung. Alle Mitlieder haben sich an diese Hausordnung zu halten.
Die Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Geräte sind mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln bzw. zu benutzen und in sauberen Zustand zurück zu lassen.
Defekte oder verdächtige, abnormale Zustände der Geräte sind sofort dem Platzwart zu melden. Schäden die fahrlässig oder mutwillig verursacht werden, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Für mitgebrachte Gegenstände und für Unfälle jeglicher Art wird eine Haftung abgelehnt.
In Clublokal ist das Rauchen verboten. Vor der Lokalität, bzw. im Freien werden die Raucher gebeten, Rücksicht zu nehmen und die „Stummel“ korrekt zu entsorgen. Dies gilt auch für E-Zigaretten und „Verdampfer“. Zigarettenrückstände sind in einem speziellen Behälter hinter der Hütte zu deponieren.
Der vorhandene Grill darf benutzt werden, soll aber nach Gebrauch gereinigt sein.
Die Kaffeemaschine sowie Geschirr, Kapsel, Rahm und Zucker dürfen benutzt werden. Für die Unkosten ist ein freier Betrag unverzüglich ins Kässeli (Sparschwein) zu legen.
Fehlende oder ausgegangene Materialien (Gas, Kaffeekapseln, Rahm, Zucker, Becher etc.) sind dem Platzwart zu melden.
Der Kühlschrank in der Hütte kann vorübergehend (tagsüber) benutzt werden.
Abfälle und PET-Flaschen sind in den vorhandenen Behältern zu entsorgen. Volle Kehrichtsäcke sind mitzunehmen resp. durch neue zu ersetzen.
Die private Benutzung des Vereinslokals muss vorgängig mit dem Vorstand bewilligt werden. Kommerzielle Veranstaltungen sind nicht zulässig.
Vor dem Absperren hat sich der verantwortliche Schlüsselträger davon zu überzeugen, dass insbesondere
– das Licht ausgeschaltet und Kaffeemaschine und Kühlschrank ausgesteckt sind
– die Gasflasche des Grills verschlossen ist
– Fenster und Fensterläden verriegelt und die Räume in sauberem Zustand sind
– sich das Mobiletta WC in akzeptablen Zustand befindet.
Der Vorstand legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels für das Vereinslokal ist. Schlüsselträger werden auf der Mitgliederliste des Vereines unter Angabe der Erreichbarkeit genannt. Verlorene Schlüssel sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol ausgegeben werden. Jugendliche unter 18 Jahren erhalten keine Spirituosen, alkoholische Mischgetränke, Liköre, etc.
28. November 2022, Der Vorstand